Finger weg: Verbotene Souvenirs
Das ausgestopfte Krokodil aus Afrika? Würde doch keiner kaufen! Die in einer Flasche eingelegte Kobra aus Laos? Eine Schnapsidee. So weit, so klar. Aber auch Nahrungsergänzungsmittel, Lederschuhe oder Schneckenhäuser können bei der Einreise nach Deutschland Probleme bereiten. Höchste Zeit für Aufklärung, denn der Zoll sagt: Finger weg von diesen verbotenen Souvenirs!
Pflanzen, Tiere – und was daraus wurde
Es war eine aufregende Reise. So viel gesehen und erlebt. Viele wollen die Erinnerungen mit einem Souvenir lebendig erhalten oder Familie und Freunde daheim mit einem Mitbringsel überraschen. Doch oft wird daraus nichts. Noch bevor die Reisenden den Flughafen verlassen, schreitet der Zoll ein. Und was der so Woche für Woche aus den Koffern und damit aus dem Verkehr zieht, sorgt oft genug für Kopfschütteln.
Nach dem Kofferband und noch vor den Abholern im öffentlichen Bereich muss jeder Reisende an den Beamten vom Zoll vorbei. Wenn die verbotene Gegenstände im Gepäck entdecken, kann es unangenehm werden.
So zum Beispiel Speer und Schild, die ein deutscher Urlauber aus dem äthiopischen Konso mitgebracht hatte. Angeblich noch vom Großvater des Händlers und aus echtem Rhino-Leder. Und deshalb für die Einfuhr nach Deutschland absolut verboten. Der Schutz von Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, erstreckt sich auch auf tote Tiere und Gegenstände, die daraus hergestellt sind.
Was bei ausgestopften Raubkatzen oder Elfenbeinschnitzereien relativ offensichtlich ist, gestaltet sich bei anderen Produkten schon schwieriger: Brillen oder Kämme aus Schildpatt (Schildkröten), Schnitzereien aus Walknochen, zu Uhrenarmbändern, Gürteln oder Schuhen verarbeitete Schlangen und Krokodile, aber zum Beispiel auch Tücher und Schals aus Shahtoosh-Wolle. Letztere werden leider im Himalaya-Gebiet noch angeboten, obwohl die Wolle von der stark gefährdeten und geschützten Tibetantilope stammt.
Einfuhrverbot besteht außerdem für manche Pflanzen: Etwa für Schnitzwerk (oder auch Gitarren) aus Rio-Palisander. Vorsicht ist auch bei Korallenschmuck geboten – und bei vielen Muscheln und Schnecken, die die Kinder am Strand gefunden haben. Einen guten Überblick gibt der Souvenirführer des World Wide Fund For Nature.
Lebensmittel und Medikamente, die dem Zoll nicht schmecken
Kaviar aus der Bessarabska-Markthalle zum unschlagbaren Preis, dazu ukrainische Kartoffeln – das macht Eindruck im Freundeskreis. Aber: Die Einfuhr von Kartoffeln, auch in geringen Mengen, ist im Reiseverkehr wegen der Gefahr der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule grundsätzlich verboten. Fehlt noch der Kaviar: Stör gehört zu den gefährdeten Tierarten. Größere Mengen Kaviar dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Immerhin: Der Zoll gewährt eine Freimenge von 125 Gramm je Person in einzeln gekennzeichneten Behältern.
Ein wesentlicher Grund dafür, dass die Einfuhr von Lebensmitteln beschränkt ist: Die Vermeidung von Tierseuchen. Grundsätzlich gilt: „Wer Fleisch und Wurst oder Milch und Käse privat einführen will, muss nachweisen, dass diese Waren dieselben tierärztlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen“, erklärt Marie Müller, Pressesprecherin vom Hauptzollamt München.
Um den Schutz der eigenen Gesundheit geht es bei bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln oder Vitaminpräparaten. Die können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Andere enthalten Teile von geschützten Tieren und Pflanzen – etwa das „Bushmeat“ aus Afrika (oft getrocknetes Affenfleisch) oder Pülverchen aus bestimmten Orchideenarten. Auch Potenzmittel aus Nashornpulver oder Tigerknochen tauchen leider immer wieder beim Zoll auf.
Geruchsprobe an der Zollkontrolle: Nicht alles, was im Ausland in Dosen, Tüten oder Säckchen verpackt wurde, darf in die Bundesrepublik eingeführt werden.
Ton, Steine, Scherben und weitere verbotene Souvenirs
Diese Geschichte ging vor ein paar Jahren durch die Medien: Ein Familienvater aus Münster saß vier Wochen im südtürkischen Antalya im Gefängnis, weil sein neunjähriger Sohn einen Stein vom Strand im Gepäck hatte. Der Vorwurf: Ein Verstoß gegen das „Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern“. Festgestellt schon vor dem Heimflug. In der an antiken Fundstellen reichen Türkei drohen für Schmuggel von archäologischen Artefakten bis zu zehn Jahre Haft. In Thailand und weiteren buddhistischen Ländern reagieren Behörden streng, wenn man antike Buddha-Figuren oder Bildnisse von Buddha im Gepäck hat.
Aber auch der deutsche Zoll interessiert sich bei der Einreise für Kulturgüter: Im Sinne des UNESCO-Übereinkommens sind das alle von einem Staat als besonders wichtig bezeichneten Gegenstände – dieses Interesse kann religiöse oder weltliche Gründe wie Archäologie, Geschichte, Literatur oder Kunst haben. Das gilt speziell auch für geraubte Antiquitäten aus dem Irak oder Syrien, die in der Türkei und anderen Nachbarländern gehandelt werden. Besondere Zollvorschriften zu den jeweiligen Ländern finden sich unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Hier erfahren Reisende auch, ob sie Sand oder Muscheln aus einer Region mitnehmen dürfen. In Sardinien, der Dominikanischen Republik und vielen weiteren beliebten Reisezielen ist das verboten.
Echte Fälschungen – oder einfach zu viel
Armbanduhren mit den Logos der teuersten Hersteller, Damenhandtaschen der angesagtesten Labels ... auf "Fake Markets" zu bekommen für einen Bruchteil des normalen Preises. Manch einer bekommt da die Idee: Könnte man die nicht unter Freunden und Bekannten mit einem kleinen Aufschlag weiterverkaufen? Vorsicht: Der Zoll hat ein Auge auf nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Bei einem Gegenstand zum persönlichen Gebrauch drückt er dieses Auge für gewöhnlich zu. Sieht er aber Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift er zu – unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden.
Denn auch wenn es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt – es gibt Obergrenzen für Menge und Wert. Ein Liter Hochprozentiges oder 200 Zigaretten (also in der Regel eine Stange) dürften den meisten Duty-Free-Shoppern geläufig sein. Für alle anderen Waren gilt am Flughafen ein Maximalwert von 430 Euro. Dass dieser Grenzwert eingehalten wurde, müssen Reisende anhand der Rechnung nachweisen.
App, Links und weitere hilfreiche Informationen
Die Liste der oben aufgeführten Mitbringsel zeigt nur einen kleinen Ausschnitt an verbotenen Souvenirs dar. Mehr Informationen:
- Der Zoll bietet auf seinen Webseiten eine Übersicht.
- Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es Beschränkungen.
- Für alle, die sich per Smartphone informieren möchten, hält der Zoll eine App bereit. Das Programm funktioniert ohne Internetverbindung, so dass keine Roaminggebühren anfallen.
Übrigens: Der Zoll stellte im Jahr 2017 – hauptsächlich an den deutschen Flughäfen – allein über 45.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Waren sicher. In der Regel droht ein Strafverfahren. Auch so können Reisende ihren Reiseerinnerungen noch ein ganz besonderes Erlebnis hinzufügen. Oder vielleicht besser doch nicht.Alle Bilder: © Zoll
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